Bundesregierung plant Sperrung von Internetseiten

Die Bundesregierung möchte unter Federführung von Ursula von der Leyen (Bundesfamilienministerin), Schäuble (Bundesinnenminister) und Glos (Bundeswirtschaftsminister) künftig besser gegen kinderpornografische Seiten im Internet vorgehen können. Die Lösung des Problems wird höchstwahrscheinlich analog zu der YouPorn-Sperrung von Arcor im Jahr 2007 sein: auf der DNS-Ebene.

In der aktuellen Debatte geht es nur noch darum, wie solche Sperren technisch umgesetzt werden können und nicht um den Sinn solcher Maßnamen. Besonders sticht der Fakt heraus, dass das Bundesinnenministerium allein nach solchen Seiten fahnden und sie in eine Liste aufnehmen soll. Ohne Richter und ohne demokratische Kontrolle. Problematisch ist zudem das – auch von Kritikern angeführte Argument – sein, dass die Liste der gesperrten Seiten sehr schnell wachsen dürfte und alsbald auch andere Seiten einschließen wird. Davon abgesehen dass sich die Sperrungen mit einfachsten Mitteln umgehen lassen (bei o.g. Maßname reicht es aus, nicht den DNS-Server des Providers zu nutzen sondern beispielsweise OpenDNS), wird damit erreicht dass ein Großteil der Bevölkerung von diesen Inhalten abgeschnitten wird. Der Schritt, auch kritische und oppositionelle Seiten, Blogs und Aktionen zu sperren, liegt nahe und kann nicht unmittelbar nachverfolgt und kontrolliert werden. Die Bundesregierung scheint sich dieses Problems entweder nicht bewusst zu sein oder möchte es nicht zur Sprache kommen lassen: “Das Problem des unabsichtlichen Blockierens anderer Seiten (”Overblocking”) ist technisch längst lösbar.” Von der absichtlichen Sperrung wegen politischen Interessen ist hier keine Rede.

Eine elementare Forderung muss es sein, die Sperrliste zumindest in einem nachvollziehbaren, demokratischen Prozess zu erarbeiten, beispielsweise bestehend aus einer unabhängigen Kommision. Das BKA ist für diese Aufgaben nicht geeinget und auch nicht zuständig.
Für die generelle Sinnhaftigkeit von Internetzensur besteht in der Gesellschaft kein Konsens und damit auch keine Rechtfertigung seitens der Bundesregierung, solche Maßnamen ohne gesellschaftlichen Dialog anzustoßen. Gerade die in der Informationsgesellschaft so zentrale Forderung nach freiem Zugriff auf (Online-)Medien sowie die Meinungs- und Redefreiheit muss gewährleistet bleiben.

via Golem

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